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Hausärztliche und fachärztliche Praxis Dres. med. Zimmerer
Weilimdorfer Str. 20 • 70839 Gerlingen • Telefon (07156) 23458
Akupunktur






AKUPUNKTUR INFO

ying-yang

Ihrer Arztpraxis Zimmerer



Liebe Patientinnen und Patienten,

seit über 10 Jahren praktiziere ich die Akupunktur im Rahmen des ganzheitlichen Leistungsspektrums unserer haus- und fachärztlichen Gemeinschaftspraxis. Durch fortlaufende Weiterbildung habe ich inzwischen den höchsten Fortbildungsgrad „Meister der Akupunktur” erreicht.

Falls Sie Interesse an einer Akupunkturbehandlung haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin zu einer Vorbesprechung in unserer Anmeldung.

Ihre Dr. med. Christine Zimmerer



  • Wer kann eine Akupunkturbehandlung erhalten?

    Für eine Akupunkturtherapie gibt es keine Altersgrenze, auch hochbetagte Menschen können von ihr profitieren. Viele Kinder kommen damit ausgezeichnet zurecht. Bei Erwachsenen entscheidet die körperliche Verfassung darüber, wie viele Nadeln gesetzt werden und wie fein sie sein sollen.

    Bei der Körperakupunktur werden feine Einmalnadeln in bestimmte Hautpunkte gestochen, was kaum schmerzhaft ist. Viele Akupunkturpunkte befinden sich auf unsichtbaren Energiebahnen, den so genannten Meridianen/ Leitbahnen. Häufig liegen sie aber auch in Haut- und Muskelzonen in der Nähe des Schmerzes oder der erkrankten Organe. Nach dem Verständnis der chinesischen Medizin wird durch den Nadelreiz der Energie (Qi)-Fluss angeregt und reguliert. Blockaden und Störungen lösen sich auf. Meist genügen bei akuten Erkrankungen einige wenige Akupunktursitzungen, bei chronischen Krankheiten können aber deutlich mehr Behandlungen notwendig sein - je nach Krankheitsbild und körperlicher Verfassung des Patienten.

    Bei der Ohrakupunktur werden mit besonders feinen Nadeln spezielle Punkte am Ohr stimuliert, die in Beziehung zu den Organen stehen. Auch das seelische Befinden kann über sie beeinflusst werden. Die Ohrakupunktur wird allein oder ergänzend zur Körperakupunktur eingesetzt.

  • Wo hilft Akupunktur?

    Akute und chronische Schmerzen, wie z.B.:

    • Kopfschmerzen,
    • Rücken- und Gelenkschmerzen,
    • Schmerzen an Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule, Tennisellenbogen,
    • Kniegelenkschmerzen,

    Neurologische Krankheiten, wie z.B.:

    • Migräne,
    • Schmerzen bei Gürtelrose (Zoster),

    Erkrankungen der Atemwege, wie z.B.:

    • Asthma,
    • Heuschnupfen

    Vegetative Störungen, wie z.B.:

    • Schlaflosigkeit,
    • Erschöpfungssyndrom,
    • funktionelle Herzbeschwerden,
    • innere Unruhe,

    Erkrankungen des Verdauungssystems, wie z.B.:

    • funktionelle Magen-Darm-Störungen,
    • Verstopfung,
    • Reizdarmsyndrom (Colon irritabile)

    Gynäkologische Erkrankungen und Geburtshilfe, wie z.B.:

    • Fruchtbarkeitsstörungen
    • Wechseljahresbeschwerden,
    • Schwangerschaftserbrechen,

    Hals-, Nasen-, Ohren- und Augenkrankheiten, wie z.B.:

    • Sinusitis (Nasennebenhöhlen-Entzündung),
    • Tinnitus,
    • Schwindel.


  • Was kostet Akupunktur?

    Eine Akupunkturbehandlung kostet je nach Behandlungsdauer und -aufwand etwa 30 bis 70 ¤ pro Sitzung. Seit 1. Januar 2007 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Akupunkur, allerdings nur und ausschließlich bei zwei Krankheitsbildern und nur dann, wenn die Akupunktur durch diplomierte Ärzte durchgeführt wird:

    • Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
    • Chronische Schmerzen bei Kniegelenksarthrose

    Die Kosten der Akupunktur für alle anderen Beschwerden und Krankheiten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

    Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten üblicherweise
    alle 12 Monate 10 Akupunktursitzungen,
    in speziellen Fällen bis zu 15 Sitzungen,
    diese sind jedoch in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 12 Wochen durchzuführen.

    Die privaten Krankenversicherungen haben keine solchen Vorgaben. Bei den privaten Zusatzversicherungen sind z. T. Obergrenzen für die Sitzungszahl pro Behandlungsserie in dem Vertrag ausdrücklich erwähnt.

    Für Patienten, die in die Hausarztverträge eingeschrieben sind, gelten u. U. andere Bedingungen.

    Zusätzliche Maßnahmen (z.B. Schröpfen, Ernährungstherapie, Anamnese usw.) sind vom Patienten zu bezahlen. Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen, insofern sie die Behandlung durch Ärzte beinhalten, erstatten je nach Vertrag Akupunktur im Rahmen einer Schmerzbehandlung, also z.B. bei Kopf-, Gelenk-, Schulter- und Wirbelsäulenschmerzen, Migräne, Menstruationsschmerz usw.

    Die Qualität der Nadeln ist für Behandlungsverlauf und Behandlungserfolg wichtig. Wir verwenden ausschließlich hochwertige, allergenfreie und schmerzarme Nadeln.